Urlaub mit Hund - Was gilt in welchem Land?
In allen unten aufgeführten Ländern gilt:
Bei der Einreise muss der Hund einen blauen EU-Heimtierausweis, einen Mikro-Chip und eine gültige Tollwut-Impfung haben.
Österreich
Allgemeine Verhaltensregeln:
- Leinenpflicht
- Maulkorbpflicht in Bus und Bahn sowie an Haltestellen und an stark besuchten öffentlichen Orten
Schweiz
Allgemeine Verhaltensregeln:
- Einreise mit Hunden mit kupiertern Ohren und/oder Rute müssen beim Zoll angemeldet werden und eine Kaution hinterlegen. Die Ausreise muss an derselben Zollstelle erfolgen.
- Leinenpflicht (abhängig vom Kanton)
- Maulkorbpflicht (abhängig vom Kanton).
- Viele Restaurants dulden keine Hunde
Krankheiten:
Herzwurm (Südschweiz), Babesiose (Nordschweiz)
Dänemark
Allgemeine Verhaltensregeln:
- Leinenzwang auf weiten Flächen und in Wäldern
- Strand im Winter auch im Freilauf, im Sommer nur an offiziellen Hundestränden
- Hunde dürfen nicht ins Restaurant
Holland
Allgemeine Verhaltensregeln:
- Leinenpflicht
- An ausgewiesenen Strandabschnitten ist der Freilauf erlaubt
Belgien
Allgemeine Verhaltensregeln:
- Allgemeine Leinenpflicht
- Maulkorb sollte mitgeführt werden
- Im Sommer an den meisten Stränden Hundeverbot
Luxemburg
Allgemeine Verhaltensregeln:
- Allgemeine Leinenpflicht
- Maulkorb sollte mitgeführt werden
Frankreich
Allgemeine Verhaltensregeln:
- Im öffentlichen Raum Leinenpflicht
- An Stränden ist Hundeverbot, kann aber von Ort zu Ort unterschiedlich sein
Krankheiten:
Herzwurm, Leishmaniose (Mittelmeer), Babesiose
Spanien
Allgemeine Verhaltensregeln:
- Leinenpflicht und/oder Maulkorbpflicht je nach Region
- Maulkorb sollte mitgeführt werden
- Hunde in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten
- Hunde sind offiziell im Restaurant verboten
Krankheiten:
Herzwurm, Leishmaniose (Mittelmeer), Babesiose
Italien
Allgemeine Verhaltensregeln:
- Leine nicht länger als 1,5 m,
- Maulkorbpflicht in Bus und Bahn, Maulkorb muss immer dabei sein und nach Aufforderung getragen werden.
- An Stränden ist Hundeverbot. Mittlerweile gibt es aber extra Hundestrände.
Krankheiten:
Leishmaniose (Sandmücke), Herzwurm (Moskito), Babesiose (Zecke)
Kroatien
Allgemeine Verhaltensregeln:
- Leinenpflicht
- Maulkorb sollte mitgeführt werden.
- In öffentlichen Verkehrsmitteln Leinen und Maulkorbpflicht
- Es gibt ausgewiesene Hundestrände
Krankheiten:
Herzwurm, Babesiose, Leishmaniose
Portugal
- Hunde dürfen nur in der Eisenbahn mitfahren, dann mit Maulkorb. In sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln sind Hunde nicht erlaubt.
- Im Restaurant sind keine Hunde erlaubt
- Hunde dürfen nicht an den Strand
Natürlich gilt bei allen Ländern, es gibt Ausnahmen von der Regel. Dieser kleine Leitfaden soll Euch lediglich eine Orientierung geben.
Zu den Krankheiten:
Herzwurm:
Der Herzwurm wird hauptsächlich durch den Stich eines Moskitos übertragen. Bei zu später Behandlung ist er für den Hund tödlich.
Leishmaniose:
Die Leishmaniose wird durch den Stich der Sandmücke übertragen. Sie ist nicht heilbar und endet für den Hund immer tödlich.
Babesiose (Hundemalaria):
Wird durch den Biss von bestimmten Zeckenarten übertragen. Bei Ausbruch ist sie ohne oder bei zu später Behandlung tödlich.
Vorbeugung:
Es ist zu empfehlen, den Hund vor Antritt der Reise in ein betroffenes Land, mit einem geeigneten Spot-On – Präparat oder Halsband zu schützen. Dabei muss beachtet werden, dass die Mittel etwas Zeit brauchen, um sich über den gesamten Körper zu verteilen. Deshalb sollte ein Spot-On – Präparat 3 – 5 Tage und ein Halsband 14 Tage vor der Reise gegeben/angelegt werden. Bei Spot-On – Präparaten kann es zu einer verminderten Wirksamkeit kommen, wenn der Hund während des Urlaubs häufig ins Wasser geht.
Beim Herzwurm sollte man ca. 1,5 Wochen nach dem Urlaub zusätzlich noch eine Entwurmung mit einem dafür geeigneten Mittel machen.
Bitte beachten!!! – Normalerweise raten wir nicht zu chemischen Mitteln zur Bekämpfung von Parasiten. Da es sich bei den oben aufgeführten Krankheiten aber um meist tödliche Ausgänge für unseren Hund handelt, ist die Chemie in diesen Fällen das kleinere Übel.